Anzeige einer Geburt

Findet eine Geburt im Gemeindegebiet von Kammern im Liesingtal statt – beispielsweise im Rahmen einer Hausgeburt – ist diese dem zuständigen Geburtsstandesamt anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt wird bei einer Hausgeburt in der Regel durch die anwesende Hebamme oder die Ärztin bzw. den Arzt erstattet.

Für die Beurkundung der Geburt sind dem Standesamt folgende Dokumente im Original vorzulegen:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile

Das Standesamt kann darüber hinaus weitere Unterlagen einfordern, sofern dies zur ordnungsgemäßen Beurkundung erforderlich ist (z. B. bei einer unehelichen Kindesmutter, die bereits einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der früheren Ehe sowie Nachweis über deren Auflösung).

Gebühren:Die Erstausstellung von bis zu zwei Geburtsurkunden ist gebührenfrei, sofern diese innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden. Für jede weitere Geburtsurkunde fallen € 13,10 an.

Zuständig