Friedhofsbenützungsgebühr

Zuständig

Die Friedhofsbenützungsgebühr wir Abstand von 5 Jahren mit selbigen Stichtag am 1.1. im vorhinein vorgeschrieben. Die nächste Vorschreibung erfolgt am 1.1.2027 wieder für 5 Jahre. Die Höhe der Benützungsgebühr entnehmen Sie der aktuellen Friedhofsordnung.