❗ Hinweis zum Winterräumdienst

Veröffentlichungsdatum23.01.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienallgemeine News
Winterräumdienst

Im Ortsgebiet sind Liegenschaftseigentümer verpflichtet, den Gehsteig entlang ihrer Liegenschaft täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr ordnungsgemäß von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Eine Räumung durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen. Soweit die Räumung in Teilbereichen durch einen beauftragten Dienstleister erfolgt, bleibt die Verantwortung und Sorgfaltspflicht für den sicheren Zustand des Gehsteigs weiterhin beim Liegenschaftseigentümer