10.03.2006
VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Kammern im Liesingtal laut Gemeinderats-beschluss vom 10. März 2006, betreffend Kleingartenanlage (2. Bauabschnitt, nordwestlicher Teil) auf die Gst. Nr. 1884, KG. Dirnsdorf.
Die Bestimmungen dieser Verordnung finden auf die Kleingartenanlage (2. Bauabschnitt, nordwestlicher Teil) Gst. Nr. 1884, KG Dirnsdorf, Anwendung, die im beschlossenen Flächenwidmungsplan gern. § 25 Abs. 1 und Ziffer 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes i.d.g.F. als Freiland mit Sondernutzung „Kleingartenanlage" ausgewiesen sind, und regeln die Infrastruktur der Kleingartenanlage und die Gestaltung von Gartenhütten. Diese Verordnung besteht aus dem Wortlaut und den planlichen Darstellungen von der ökologischen Landschaftsplanung 8605 Parschlug, Auf der Weide 17 vom September 1999. Die planliche Darstellung stellt einen Bestandteil dieser Verordnung dar.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft (31.03.2006).
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