Neue Landesförderung für thermische Sanierungen startet am 1. Juni 2026
Gute Nachrichten für alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer: Mit 1. Juni 2026 startet die neue Landesförderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ des Landes Steiermark. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden nachhaltig zu senken, Heizkosten zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle, darunter:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Austausch oder Sanierung von Fenstern und Außentüren
Voraussetzung für die Förderung ist die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, das die geplanten Maßnahmen dokumentiert und als Grundlage für die Antragstellung dient.
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich nach der Anzahl der gleichzeitig umgesetzten Maßnahmen:
| Anzahl der Maßnahmen | Förderung |
|---|
| 1 Maßnahme | 10 % der förderungsfähigen Kosten |
| 2 Maßnahmen | 20 % der förderungsfähigen Kosten |
| 3 Maßnahmen | 25 % der förderungsfähigen Kosten |
| 4 Maßnahmen | 30 % der förderungsfähigen Kosten |
Zusätzlich wird die Erstellung des Sanierungskonzeptes mit bis zu 210 Euro bzw. maximal 35 % der Kosten gefördert.
Wichtiger Hinweis
Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Registrierung vor Beginn der Sanierungsarbeiten
- Antragstellung nach Abschluss der Maßnahmen
Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Registrierungsbestätigung begonnen werden. Die Fördermittel werden nach dem Prinzip „First Come – First Served“ vergeben, solange Budgetmittel verfügbar sind.
Weitere Informationen und Beratung
Für Fragen zur Förderung sowie zur Erstellung des erforderlichen Sanierungskonzeptes und der Energieausweise steht die Energieagentur Mur-Mürz gerne zur Verfügung:
Energieagentur Mur-Mürz
📞 0650 / 552 28 51
✉️ office@eamm.at
Die Energieagentur übernimmt auch die Erstellung der notwendigen Sanierungskonzepte und Energieausweise.
Nützliche Links
Hinweis: Die Förderung gilt für Wohngebäude und ist derzeit – vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel – bis 31. Dezember 2026 vorgesehen.