Müllgebühr

Stand: 01.01.2024

Bei Einfamilienhäusern bis zu maximal 2 Personen Haushaltsgröße werden von der Marktgemeinde Kammern i.L. 15% Ermäßigung auf die Grundgebühr gewährt. Von dieser Regelung sind Bezieher der Ausgleichszulage ausgenommen. 

Bei Alleinstehenden oder Ehepaaren, welche die Ausgleichszulage beziehen und einen eigenen Haushalt bewohnen, wird über Antrag die Grundgebühr um 50% reduziert.

Für Liegenschaften, welche außerhalb des Abfuhrbereiches liegen (siehe § 3, 2. Satz Abfuhrordnung der Marktgemeinde Kammern), wird für die Eigenzubringung der Müllsäcke zu den Sammelstellen die Grundgebühr um 1/3 ermäßigt.

Pflegebedürftige Personen, die ständig Windeln brauchen, erhalten über Antrag ohne Aufpreis anstatt der 120 l Restmülltonne eine 240 l Restmülltonne (gültig ab 01.01.2012).


Privatobjekte

Grundgebühr je Haushalt (pro Jahr):Preis inkl. MwSt.
Grundgebühr€ 81,13
Grundgebühr (-15%)€ 68,96
Grundgebühr (-1/3)€ 54,09
Grundgebühr (-50%)€ 40,57



Abfall-Behältnisse (pro Jahr):Preis inkl. MwSt.
Restmüll 120 Liter€ 154,89
Restmüll 240 Liter€ 309,76
Restmüll 800 Liter€ 1032,17
Restmüll 1100 Liter€ 1419,32

 

Pauschalierung bei Bereitstellung einer Tonne je Haushalt (120 Liter/240 Liter)Preis inkl. MwSt.
Bioabfall€ 103,03


Bereitstellung einer Tonne für Altpapier pro Objekt
Altpapier 240 Literkostenfrei


Wochenendhaus

Vorschreibung je Haushalt (pro Jahr):Preis inkl. MwSt.
Gundgebühr€ 81,13
Restmüllsäcke (12 Stück)€ 77,37



Gewerbebetrieb

§4 Abs. 6 - Die Andienungspflichtigen, welche nicht private Haushalte sind, können unter Vorlage eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzeptes gemäß § 10 AWG 2002 von der Andienungspflicht entbunden werden, wenn von der Marktgemeinde die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Sammellogistik oder vom Abfallwirtschaftsverband die besonderen Anforderungen an die Abfallbehandlung nicht erfüllt werden können. Über einen diesbezüglichen Antrag hat die Marktgemeinde mit Bescheid abzusprechen. Dem Abfallwirtschaftsverband Leoben kommt in diesem Verfahren Parteistellung zu. Sollten sich nach Bescheiderlassung die Voraussetzungen für die Entbindung der Andienungspflicht ändern, hat die Marktgemeinde Kammern i.L. von Amts wegen ein Bescheidverfahren einzuleiten. Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes sind der Marktgemeinde unaufgefordert zu übermitteln.




sdf



Grundlagen

  • Abfuhrordnung der Marktgemeinde Kammern i.L. lt. GR-Beschluss vom 11.12.2018 (gültig ab 01.01.2019)
  • Indexanpassung der Marktgemeinde Kammern i.L. lt. GR-Beschluss vom  (gülig ab 01.01.2024)
  • Wertsicherung von Benützungsgebühren gem. § 71a Abs. 2 Stmk. GemO lt. GR-Beschluss vom 29.03.2023 (gültig ab 01.01. jeden Jahres)
  • Berechnung der Erhöhung nach dem VPI 2015 bzw. VPI 2020 ab 01.01.2024 lt. ABT07-43201/2014-70, Land Steiermark vom 21.11.2023 (Index 6,1%)

Gebühren und Abgaben