Stellenausschreibung
(Karenzvertretung)
An der Musikschule der Marktgemeinde Mautern für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrechtelangt gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Marktgemeinde Mautern (m/w/d)
- Unterrichtsfach: Querflöte mit 12 Wochenstunden
- Dienstantritt: 16. März 2026
- Bewerbungsfrist: 16. Jänner 2026
- Beschäftigungszeitraum: Karenzvertretung bis voraussichtlich Mai 2027
Tätigkeitsbereich gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung im genannten Fach (Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht in flexiblen Formen), selbständige Schülerakquisition, Aufbau und Leitung von Ensembles, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
Bewerbungen unter:
Marktgemeinde Mautern
Klostergasse 5a, A-8774 Mautern in Steiermark
Tel.: 03845 / 3106
E-Mail: gde@mautern.steiermark.at
Website: www.mautern.com
Weitere Informationen:
Musikschule Mautern
Klostergasse 5 E, A-8774 Mautern in Steiermark
Tel.: 0664 / 24 54 338
E-Mail: dir.musik@msmautern.com
Website: www.msmautern.com
Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014-Stmk. MLG). Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.519,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wst.