Wirtschaftsförderung

Förderwerber können Einzelunternehmen, juristische Personen die ein Unternehmen im Fördergebiet betreiben, Personengesellschaften des Handelsrechtes und in Gründung befindliche Unternehmen sein. Bei Neugründung von Unternehmen mit Sitz in der Marktgemeinde erhalten diese eine Plakette als Erinnerung.


Firmenjubiläum

Ab dem 20. Bestandsjubiläum eines Betriebes mit Sitz in der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal erhalten diese im 5-jährigen Abstand eine Erinnungsplakette und Blumen. 


Lehrlings-/Lehrstellenförderung

Unternehmen mit Lehrstellenplätze erhalten je Lehrling in der Zeit der Ausbildungsphase Unterstützung in der Höhe von:

  • 1. Lehrjahr € 300,-
  • 2. Lehrjahr € 230,-
  • 3. Lehrjahr € 155,-
  • 3,5 Lehrjahr € 80,-
  • 4. Lehrjahr € 155,-